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Wesentliche Merkmale des SchmeXperiments

Merkmal Nr. 1: Schmecken ausdrücklich erwünscht!

Bei den ausgewählten Versuchen mit Nahrung, bei der Nahrungszubereitung und natürlich bei der Verkostung/ dem Verzehr sind alle Sinneswahrnehmungen ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Im Gegensatz zum klassischen naturwissenschaftlichen Experiment (wie besonders beim chemischen) können Berührungen mit Mund und Nase gefährlich, gesundheitsschädlich, auch tödlich sein. Essen und Trinken sind im chemischen Labor untersagt.

Merkmal Nr. 2: Kein SchmeXperimentieren ohne praktische Anwendung!

Der Wissens- und Kompetenzerwerb braucht handlungsorientierte Lerngelegenheiten, wie die arbeitsgleiche und arbeitsteilige, die selbständige und gemeinsame Arbeit „im Labor“, „in der Küche“ bzw. „an der Mobilen Esswerkstatt“, „am Tisch“. Diese ermöglichen Selbstwirksamkeitserfahrungen und beziehen die Lebenswelt und den Lebensalltag ein. Die Auswahl der Versuche, der Rezepte und Wissensbausteine im Rahmen des SchmeXperimentierens sollte den Alltagsbezug berücksichtigen.

Merkmal Nr. 3: Kein SchmeXperimentieren ohne Genuss!

Das Erlebnis des Verkostens und des gemeinsamen Essens und Trinkens sollte im Rahmen der Unterrichtsplanung immer berücksichtigt werden. Wie für das SchmeXperimentieren gewisse Regeln gelten, werden auch für das gemeinsame Kosten und/ oder Essen und Trinken verbindliche (Tisch-) Regeln eingeführt und auf ihre Einhaltung geachtet.

Kinder und Jugendliche differenzieren sehr gut zwischen unterschiedlichen Settings und den dazugehörigen Regeln und deshalb ist es sinnvoll, die Einhaltung aller Regeln direkt mit dem SchmeXperimentieren zu verknüpfen.

Merkmal Nr. 4: Bindeglied zwischen Lebenswelt und Wissenschaft

Neben den naturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Anteilen der Ernährung sind die weiteren Lerngelegenheiten vielfältig: geographische, historische und sozialwissenschaftliche Fragestellungen sind ebenso möglich, wie z.B. mathematische Anwendungsbeispiele. Das SchmeXperiment sieht diese Interdisziplinarität ausdrücklich vor.

[Stand: 12.4.2005]